Update vom 16. Dezember 2016: Der Bundesrat schiebt die Einstufung von HBCD-haltigen Styropor als Sondermüll bis zum 31. Dezember 2017 auf. Damit soll der aktuelle Entsorgungsstau behoben werden, der durch die Einstufung zum Sondermüll erst entstanden ist.
Dämmplatten aus dem Baubereich werden seit über 60 Jahren zu großen Teilen mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) behandelt. Diese chemische Verbindung ist schwer abbaubar und bioakkumulierbar, d.h., sie reichert sich in Wasserlebewesen an und schädigt so die aquatische Umwelt. Deshalb muss sie thermisch zerstört werden. Klingt bedrohlich? Ist es auch, deshalb gelten HBCD-haltige Abfälle ab dem 30.09.2016 als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend entsorgt werden. Was bedeutet das für Sie?
Auch im SHK-Bereich werden ohne Ende Dämmplatten verwendet. Denken Sie zum Beispiel an Wannenträger oder die Dämmung für Fußbodenheizungen. Besonders großflächig kommen sie bei der Dach- und Fassadendämmung zum Einsatz. Das Flammschutzmittel HBCD sorgt im Brandfall dafür, dass sich lokale Brandherde langsamer entwickeln. Durch verschiedene Prozesse gelangt es jedoch in die Umwelt und wurde in der Luft, im Wasser und im Boden nachgewiesen. In besonders hoher Konzentration fand man es in Fischen. Da es im Verdacht steht, schädlich für die Fortpflanzung zu sein, gilt seit 2013 ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot für HBCD. Eine Ausnahmeregelung wurde für Dämmplatten erlassen, wobei der Überprüfungszeitraum am 21. August 2017 ausläuft.
Die Folgen für SHK-Handwerker.
HBCD-haltige Abfälle unterliegen seit dem 30.09.2016 den Nachweispflichten der Nachweisverordnung (NachwV) sowie den Andienpflichten der Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Berlin und Brandenburg (SoAbfEV/SAbfEV). Dabei wird zwischen alten Dämmplatten (vor 10/2014 hergestellt) und neuen Dämmplatten (nach 10/14 hergestellt) unterschieden. Wie Sie mit dem jeweiligen Material umgehen müssen, ist genau geregelt.
1. Neue Dämmplatten (ab 10/2014)
Grundsätzlich werden styroporhaltige Materialien von den Entsorgern nicht mehr ungeprüft entsorgt. Auch bei Verschnitt von neuen Produkten muss ein Nachweis über die HBCD-Freiheit geführt werden. Da die Industrie HBCD seit Ende 2014 nicht mehr einsetzt, werden Reste und Verschnitte von Neuware als nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Das Herstellungsdatum gilt also als Entwarnungszeichen und muss für jeden Einzelfall nachgewiesen werden können.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir die Nachweise für alle in Frage kommenden Produkte von Bergmann & Franz auf unserer Webseite zusammengefasst. Sie finden diese unter: bergmann-franz.de/profikunden/service/downloads.
Hinweis: Die Entsorgung von Verpackungsmaterial aus Styropor erfolgt weiterhin über das Duale System.
2. Alte Dämmplatten (vor 10/2014) bzw. Dämmreste aus Sanierung/Modernisierung
Polystyrol-Dämmplatten, die aus Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen stammen, sind höchstwahrscheinlich so schadstoffbelastet, dass sie als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Betroffen sind vor allem alte Wannenträger, alte FBH-Dämmplatten sowie Dach- und Fassadendämmungen. Ihnen muss der Abfallschlüssel 170603* zugeordnet werden.
Die Entsorgung erfolgt über ein eingetragenes Entsorgungsunternehmen. Eine Auswahl entsprechender Unternehmen finden Sie am Ende des Artikels. Sie haben zwei Möglichkeiten der Entsorgung:
- Über Container
Sie fordern zunächst einen Container beim Entsorger Ihrer Wahl an. Wurde dieser bereitgestellt, müssen Sie die Dämmplatten und Wannenträger von Fliesenresten befreien. Bauklebereste gelten als Anhaftung am Styropor und können nach Aussage der Entsorger am Dämmmaterial verbleiben. Anschließend wird der Container abgeholt und das Material entsorgt.
- Einzelentsorgung über PE-Säcke
Sie fordern PE-Säcke bei einem Entsorger Ihrer Wahl an. Diese sind in verschiedenen Größen erhältlich, so dass auch einzelne belastete Dämmplatten bzw. Wannenträger entsorgt werden können. Ob die vollen PE-Säcke dann abgeholt werden oder ob Sie diese beim Entsorger abgeben müssen, klären Sie bitte mit dem von Ihnen angefragten Unternehmen.
Und was kostet das alles? Den genauen Preis kennen wir natürlich nicht, als Richtpreis können Sie aber mit 200 €/m3 rechnen.
Ausgewählte Entsorgungsunternehmen in Berlin und Brandenburg finden Sie in unserem Infoblatt zum Download: